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Von der Idee zur Projektförderung
in drei Schritten

Von der Idee zur Projektförderung

in drei Schritten

Sie möchten aktiv werden? Prima! Machen Sie sich mit den Zielen von „Demokratie leben!“ Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen vertraut und überlegen Sie welches Projekt zu Ihrer Organisation passt. Wenn Sie eine konkrete Idee haben, überlegen Sie, ob Sie das Projekt eigenständig durchführen können oder ob ein Kooperationspartner hilfreich wäre. Überlegen Sie wo bei dem geplanten Projekt Kosten entstehen können.

1. Beratung

Sie haben eine Projektidee? Nutzen Sie die Beratungsangebote der Koordinierungs- und Fachstelle und der Federführenden Ämter. Wir helfen bei der Suche nach Projektpartnern, besprechen mit Ihnen, welche Kosten innerhalb des Projekts förderfähig sind.

2. Antrag

Sind alle Fragen geklärt, genügt eine E-Mail mit dem ausgefüllten Formular zur Antragstellung. Der Begleitausschuss stimmt über die Projektanträge ab; bei Minifondsanträgen in einem verkürzten Verfahren. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

3. Umsetzung

Jetzt kann die Umsetzung Ihres Projekts starten! Dabei bleiben wir im Austausch: Sie stimmen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit mit uns ab und wir unterstützen bei Fragen zu Dokumentation und Verwendungsnachweis.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Aktions- und Initiativfonds

bis zu 5.000 € für Einzelprojekte

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Über Anträge entscheidet der Begleitausschuss.

Minifonds

bis zu 750 € für Kleinprojekte

Der Minifonds des DRK-Kreisverband Trier-Saarburg steht allen offen. Auch Einzelpersonen, Kitas und Schulen können auf diesem Weg unkompliziert eine Förderung beantragen.

Jugendfonds

bis zu 10.000 € jährlich

Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Jugendforum eigenständig.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gemeinnützige Organisationen und Kooperationspartner

Grundsätzlich können bei „Demokratie leben!“ alle gemeinnützigen Organisationen Projektanträge für den Aktions- und Initiativfonds stellen. Hierzu zählen Vereine, soziale Einrichtungen, Jugendverbände, Fördervereine von Schulen und viele andere mehr.

Engagierte Bürger*innen und andere Interessierte (z.B. Schulen und Kitas) können in Kooperation mit gemeinnützigen Partnerorganisationen ebenfalls Projekte anstoßen.

Alle mit guten Ideen

Mit dem Minifonds für Kleinprojekte des DRK-Kreisverband Trier-Saarburg gibt es eine einfache Fördermöglichkeit für alle – unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit.

Bitte nehmen Sie vor einer Antragsstellung Kontakt
zu uns auf.

Wir unterstützen Sie gerne!

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist noch offen? Dann kontaktieren Sie die Koordinierungs- und Fachstelle:

  • Alle Ausgaben, die dem Zuwendungszweck, d.h. dem Projektziel, entsprechen. Dazu zählen: Projektbezogene Sachkosten, z.B. Honorare, Materialien, Unterkunftskosten, Fahrtkosten, Raummiete, Ausgaben für Veröffentlichungen, etc.
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind und 800,00 € (netto) nicht überschreiten.
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen, die nicht mit den Zielen der Partnerschaft für Demokratie Hermeskeil-Ruwer sowie denen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar sind.
  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen.
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören.
  • Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
  • Maßnahmen, die kommunale Mittel oder Landesmittel ersetzen.
  • Aufwendungen, die nicht dem Projektziel dienen.
  • Pauschalen oder Eigenbelege (z.B. für Verwaltung, Aufwandsentschädigung, etc.).
  • Alkoholische Getränke sind nicht abrechnungsfähig.

Aktions- und Initiativfonds:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. der Abgabenordnung
  • Anerkennung der Förderbedingungen für das Bundesprogramm
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
  • Gewährleistung, dasss die Fördermittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.
  • Gewährung der Nichtvornahme von Insichgeschäften und Mehrvertretungen gemäß §181 BGB.
  • Schulen, Verwaltungen und andere staatliche Institutionen sind nicht antragsberechtigt.
  • Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Parteien und ihre Organe. Dazu zählen auch Fördervereine von Parteien und parteinahe Stiftungen.
  • Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, können als Kooperationspartner mit gemeinnützigen Organisationen Förderprojekte beantragen.

Minifonds:

  • Fördermittel für Kleinprojekte können auch von interessierten Personengruppen sowie staatlichen Organisationen, wie Kitas und Schulen unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit beantragt werden.

Aktions- und Initiativfonds:

  • Anträge sind in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des Begleitausschusses vollständig einzureichen. Die Termine der Ausschusssitzungen finden Sie hier.
  • Generell sollten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann von den Fristen abgesehen werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf.
  • Da die Fördergelder an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden sind, muss Ihr Projekt bis spätestens zum 31.12. des entsprechenden Jahres abgeschlossen sein.
  • Alle Anträge sind fristgerecht unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars vollständig und inklusive Finanzierungsplan einzureichen. Nicht rechtzeitig eingegangene Projektanträge finden keine Berücksichtigung.

Minifonds:

Anträge für Kleinprojekte können in einem verkürzten Verfahren beschlossen werden und sind nicht an die Termine des Begleitausschusses gebunden. Die übrigen Fristen bleiben auch bei Kleinprojekten bestehen.

Jugendfonds:

Über Projekte, die aus dem Jugendfonds gefördert werden, entscheidet das Jugendforum. Sie sind nicht an die Fristen des Begleitausschusses gebunden. Die übrigen Fristen bleiben bestehen.

Aktions- und Initiativfonds:

Nach Beratung und Eingang eines vollständigen Projektantrags bei der Koordinierungs- und Fachstelle, stimmt der Begleitausschuss in der Regel bei der nächsten Sitzung demokratisch über das Projekt ab. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung durch das Federführende Amt der VG Ruwer.

Minifonds:

Über Anträge für Kleinprojekte entscheidet ein Gremium aus drei Personen in einem verkürzten Verfahren; in der Regel im Rahmen eines Umlaufverfahrens per E-Mail. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung durch die Koordinierungs- und Fachstelle.

Jugendforum:

Das Jugendforum entscheidet eigenständig über die Bewilligung von Projekten aus dem Jugendfonds.

Nach dem Beschluss des Begleitausschusses/Jugendforums erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail. Bei positivem Votum geht Ihnen anschließend ein Zuwendungsbescheid per Post zu.

  • Bei Projekten aus dem Aktions- und Initiativfonds können zum Projektstart oder in der Projektlaufzeit Mittel beim Federführenden Amt angefordert werden (siehe Vorlage Mittelabruf).
  • Bei Minifondsprojekten erfolgt die Zahlung der Zuwendung i.d.R. nach Vorlage und Prüfung aller Belege, die spätestens vier Wochen nach Abschluss des Projekts bei der Koordinierungs- und Fachstelle einzureichen sind.

Wichtig: Projektmittel müssen innerhalb von sechs Wochen nach Zahlungseingang verwendet werden! Nicht benötigte Fördermittel müssen nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zurück überwiesen werden.

  • Der Hinweis auf die Förderung durch das BMFSFJ und „Demokratie leben!“ bei allen Veröffentlichungen (auch online) ist verpflichtend.
  • Wo möglich, werden sowohl das Förderlogo des BMFSFJ und „Demokratie leben!“ sowie das Logo der Partnerschaft für Demokratie Hermeskeil-Ruwer genutzt. Die Logos werden Ihnen vom Federführenden Amt zur Verfügung gestellt.
  • Alle Veröffentlichungen (z.B. Veranstaltungsankündigungen) sind vor der Publikation mit dem Federführenden Amt Ruwer abzustimmen.
  • Für die Verwendung der Logos und alle weiteren Bestimmungen in diesem Bereich beachten Sie bitte das Merkblatt „Öffentlichkeitsarbeit“.

Nach erfolgreicher Umsetzung eines Projekts muss ein sogenannter Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser besteht aus:

  • einem Sachbericht,
  • einem zahlenmäßigen Nachweis von Einnahmen und Ausgaben (Belegliste),
  • den Originalbelegen (Rechnungen, Überweisungen, Quittungen etc.)
  • ggf. weiteren Unterlagen (Honorarverträge, Arbeitsnachweise, Belegexemplare von der Öffentlichkeitsarbeit etc.)
  • und ist spätestens zwei Monate nach Projektende vollständig einzureichen.
  • Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Sprechen Sie mit uns! Sobald sich abzeichnet, dass die beantragten Mittel vermutlich nicht ausreichen, setzen Sie sich mit der Koordinierungs- und Fachstelle oder einem der federführenden Ämter umgehend in Verbindung. Eventuell ist nach Absprache ein Aufstockungsantrag möglich. Dieser muss vom Begleitausschuss genehmigt werden.

Eine Erhöhung der Fördersumme nach Projektabschluss, um Zusatzkosten zu decken, ist nicht möglich.

Wichtig: Nichtverwendete Projektgelder (Restmittel) müssen innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung an die Projektträger wieder zurückgezahlt werden. Andernfalls können Strafzinsen anfallen und das will niemand!

Sie möchten aktiv werden?

Unter Beispielen finden Sie einen Überblick zu laufenden und abgeschlossenen Projekten in der Partnerschaft für Demokratie Hermeskeil-Ruwer sowie einen Link zum „Projektfinder“ des Bundesprogramms.

Sie haben schon eine konkrete Projektidee? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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